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Für Sie gelesen - Literatur aus dem BGFA
Biologisches Monitoring von KanzerogenenDas Biologische Monitoring ist in Deutschland derzeit u.a. in den technischen Regeln TRGS 710 und 903 verankert. Das BM setzt sich zusammen aus der Bestimmung von Biomarkern der Exposition (innere Dosis, effektive Dosis) und Biomarkern des Effekts.
Bei Biomarkern der Exposition werden Gefahrstoffe bzw. deren Stoffwechselprodukte in Blut, Urin und Gewebe erfasst. Während sie zwar stoffspezifisch sind, lassen sich durch ihre Bestimmung jedoch keine zusätzlichen Aussagen über die Gefährdung von Personen oder Personengruppen treffen.
Bei Biomarkern des Effekts werden bereits erste Schädigungen im Körper des Menschen angezeigt. Sie können in zwei Gruppen eingeteilt werden: Biomarker zur Identifizierung früher biologischer Effekte und Biomarker zum Nachweis veränderter Strukturen. Sie sind jedoch nicht mehr gefahrstoffspezifisch und sie wurden bisher noch nicht in ausreichender Anzahl auf arbeitsmedizinische Fragestellungen angewendet.
Den neuen Anforderungen kann das Biomonitoring in Zukunft nur dann gerecht werden, wenn vorhandene Methoden aus anderen Fachdisziplinen in das BM in Forschung und Praxis integriert und weiterentwickelt werden.
MZ


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